Der Caritasrat übt die Aufsicht über den Vorstand aus. Er trifft wichtige verbandspolitische Entscheidungen, genehmigt den Haushalt, nimmt den Haushaltsbericht entgegen und entlastet den Vorstand.
Dem Caritasrat gehören an:
- die Mitglieder des Vorstandes
- die benannten kirchlichen Vertreter des Jugend- und Sozialhilfeausschusses der Stadt Schweinfurt und des Landkreises Schweinfurt
- der bischöflich ernannte Caritasseelsorger, der nicht dem Vorstand angehört
- je Fachverband aus dem Einzugsbereich des Verbandes ein Mitglied
- die Vorsitzenden der Sachausschüsse für caritative Aufgaben in den betreffenden Dekanatsräten; bzw. bei deren Nichtbestehen die Vorsitzende der Dekanatsräte
- bis zu sechs weitere von der Vertreterversammlung auf jeweils 4 Jahre zu wählende Mitglieder, wobei möglichst auf eine gleichmäßige Herkunft aus der Stadt Schweinfurt und dem Landkreis Schweinfurt geachtet werden soll.
Außerdem als beratende Mitglieder ohne Stimmberechtigung:
- die Leiter/innen von Einrichtungen des Verbandes
- je ein/e Vertreter/in von Arbeitsgemeinschaften für Facheinrichtungen in katholischer Trägerschaft im Einzugsbereich des Verbandes
- weitere vom Vorstand zu berufende Personen.