Caritasverband

Stadt und Landkreis Schweinfurt

Der Caritasrat

Der Caritasrat übt die Aufsicht über den Vorstand aus. Er trifft wichtige verbandspolitische Entscheidungen, genehmigt den Haushalt, nimmt den Haushaltsbericht entgegen und entlastet den Vorstand.

Dem Caritasrat gehören an:

  1. die Mitglieder des Vorstandes
  2. die benannten kirchlichen Vertreter des Jugend- und Sozialhilfeausschusses der Stadt Schweinfurt und des Landkreises Schweinfurt
  3. der bischöflich ernannte Caritasseelsorger, der nicht dem Vorstand angehört
  4. je Fachverband aus dem Einzugsbereich des Verbandes ein Mitglied
  5. die Vorsitzenden der Sachausschüsse für caritative Aufgaben in den betreffenden Dekanatsräten; bzw. bei deren Nichtbestehen die Vorsitzende der Dekanatsräte
  6. bis zu sechs weitere von der Vertreterversammlung auf jeweils 4 Jahre zu wählende Mitglieder, wobei möglichst auf eine gleichmäßige Herkunft aus der Stadt Schweinfurt und dem Landkreis Schweinfurt geachtet werden soll.

Außerdem als beratende Mitglieder ohne Stimmberechtigung:

  1. die Leiter/innen von Einrichtungen des Verbandes
  2. je ein/e Vertreter/in von Arbeitsgemeinschaften für Facheinrichtungen in katholischer Trägerschaft im Einzugsbereich des Verbandes
  3. weitere vom Vorstand zu berufende Personen.