Caritasverband

Stadt und Landkreis Schweinfurt

Betreutes Wohnen (SPDI)

Wir sind für Sie da, wenn …
… Sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung mit dem Leben in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr zurechtkommen
… Ihr Lebensalltag für Sie schwer zu bewältigen ist
… Sie in verschiedenen alltagspraktischen Angelegenheiten Unterstützung brauchen

Wir bieten Ihnen an:

AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFT

Im Stadtgebiet Schweinfurt befinden sich zwei Wohngemeinschaften für seelisch kranke Menschen. Sie werden begleitet von jeweils einer Sozialpädagogin und ehrenamtlichen Bürgerhelfern.

Die Dienstleistungen beinhalten:

  • Regelmäßige Einzelgespräche
  • Gruppenangebote
  • Hilfen im lebenspraktischen Bereich
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Hilfen im Umgang mit Behörden/Ämtern
  • Beratung bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen
  • Hilfen im Umgang mit der seelischen Erkrankung

Ansprechpartner:
Monika Fütterer, Diplom Sozialpädagogin (FH)
Petra Reimers, Diplom Sozialpädagogin (FH)

AMBULANT BETREUTES EINZELWOHNEN

Es ist ebenso möglich in der eigenen Wohnung unterstützt zu werden. Durch die engmaschige fachliche Begleitung können bisherige Lebensbezüge aufrechterhalten werden. Der Kontakt findet überwiegend im eigenen Zuhause statt und soll zu einer selbstständigen Lebensführung beitragen.

Die Leistungen beinhalten:

  • Aufsuchende Begleitung und Unterstützung
  • Regelmäßige Einzelgespräche
  • Hilfen im lebenspraktischen Bereich
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Hilfen im Umgang mit Behörden/Ämtern
  • Beratung bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen
  • Hilfen im Umgang mit der seelischen Erkrankung
  • Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern, Fachärzten

Ansprechpartner:
Monika Fütterer, Diplom Sozialpädagogin (FH)
Constanze Mauder, Diplom Sozialpädagogin (FH)
Florian Müller, Erziehungswissenschaftler M.A.
Petra Reimers, Diplom Sozialpädagogin (FH)
Helga Wachter, Sozialpädagogin B. A.

AMBULANT BETREUTES EINZELWOHNEN FÜR JÜNGERE PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN

Junge seelisch kranke Menschen haben oftmals von Anfang an nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten ihr Leben selbstständig zu meistern. Sie brauchen viel Stabilität, Struktur und Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Ziel des Betreuten Einzelwohnens ist es, die Betroffenen intensiv zu unterstützen und altersgerecht zu begleiten, um ihnen langfristig eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Diese Hilfestellung findet ganz konkret im Alltag der KlientenInnen statt.

Die Leistungen beinhalten:

  • Aufsuchende Begleitung und Unterstützung
  • Regelmäßige Einzelgespräche
  • Hinführung zu Freizeit- und Gruppenangeboten
  • Begleitung und Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung
  • Hilfe zur Alltagsstrukturierung
  • Hilfe zur beruflichen Eingliederung oder Berufsfindung
  • Unterstützung bei der Entwicklung sozialer Handlungskompetenzen

Ansprechpartner:
Lea Wittmann, Sonderpädagogin / Pädagogin B. A.

Mitarbeiter/innen:

Lea Wittmann
Sonderpädagogin / Pädagogin B. A.

Florian Müller
Erziehungswissenschaftler M.A.

Constanze Mauder
Diplom Sozialpädagogin (FH)

Petra Reimers
Diplom Sozialpädagogin (FH)

Helga Wachter
Sozialpädagogin B. A.

Monika Fütterer
Diplom Sozialpädagogin (FH)

Kostenübernahme:
Das Betreute Wohnen wird in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert. Ein positiver Kostenübernahmebescheid des zuständigen Kostenträgers ist somit Voraussetzung.

Aufnahmeverfahren:
In einem Vorstellungsgespräch werden Fragen geklärt und über eine mögliche Antragstellung entschieden. Der Antrag auf Kostenübernahme wird beim Bezirk Unterfranken gestellt. Zur Antragstellung ist eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme in Form eines Sozialberichtes und einer ärztlichen Stellungnahme erforderlich. Ebenso wird anhand eines Sozialhilfeantrages Vermögen und Einkommen überprüft und ab einer bestimmten Höhe zur Finanzierung herangezogen.

Informationspflicht zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ( VSBG):
Der Träger erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen i.S.v. § 36 Abs.1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien ( § 37 VSBG).

Kontaktadresse
Betreutes Wohnen
Fachbereichsleitung: Herr Florian Müller
St.-Anton-Straße 8
97422 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 71 58 58
Fax: 09721 / 71 58 88
Email: betreuteswohnen@caritas-schweinfurt.de

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